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Möglichkeiten zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen

Wir informieren Sie über die wichtigsten für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung stehenden Fördermittel zum Thema Modernisierungsmaßnahmen:

Modernisieren und Umbauen

Modernisieren, instand setzen 

Sie haben sich vorgenommen, endlich einmal den Fußboden instand zu setzen? Sie wollen vielleicht aus
zwei kleinen Zimmern ein großes machen? Mit dem KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" können
Sie solche Kosten in voller Höhe finanzieren. Es ist nicht erforderlich, dass Sie Energie einsparen.

KfW-Programm Wohnraum Modernisieren
Zinsgünstige Darlehen für alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie z.B. Balkonanbau oder eine Baderneuerung.

> KfW > Programm WOHNRAUM MODERNISIEREN (141) <

Altersgerecht umbauen, Barrieren beseitigen

Barrieren abzubauen verbessert in jedem Fall die Wohnqualität. Deshalb denken auch viele junge Leute an einen Umbau.

Zuschuss oder Kredit 

Zuschuss

  • ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro
  • 5 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit (entspricht einer Investition in Höhe von 50.000 Euro)
  • Auszahlung direkt auf Ihr Konto
  • Antrag bei der KfW

> KfW > Programm ALTERSGERECHT UMBAUEN - Zschuss (455) <

Kredit 

  • alternativ zum Zuschuss
  • bis zu 50.000 Euro zu attraktiven Konditionen
  • Antrag über die Hausbank

> KfW > Programm ALTERSGERECHT UMBAUEN - Kredit (155) <


Wohnimmobilie zur Selbstnutzung

Sie kaufen ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Wollen Sie selbst in Ihrer neu erworbenen Immobilie wohnen,
empfehlen wir Ihnen das KfW-WOHNEIGENTUMSPROGRAMM (124). Sie erhalten bis zu 100.000 Euro Kredit, höchstens 30 % der
Gesamtkosten inklusive der Baunebenkosten.



Modernisierungsmaßnahmen an Fassade, Dach und Heizungsanlage beinhalten in aller Regel auch Energiesparmaßnahmen für die es auch separate Programme gibt. (Siehe nachfolgenden Abschnitt)


Alle Angaben ohne Gewähr.


Möglichkeiten zur Förderung von Energiesparmaßnahmen

Wir informieren Sie über die wichtigsten für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung stehenden Fördermittel zum Thema Energiesparen:


KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU - KfW

Energetisch Sanieren

Sie wohnen in einem Haus aus der Zeit vor 1995 oder Sie haben gerade ein altes Haus gekauft, das dringend saniert werden müsste?

Komplettsanierung

Für die energetische Komplettsanierung können Sie mit attraktiven Förderkrediten oder mit einem Zuschuss rechnen. Ihr Haus muss nach der Sanierung auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses sein.

mehr zum Thema "KfW-Effizienzhausstandard erreichen"

  • zum Programm "Energieeffizient Sanieren - Zuschuss" (430)
  • zum Programm "Energieeffizient Sanieren – Kredit " (151)



    Baubegleitung

    Wir empfehlen Ihnen, einen Sachverständigen als qualifizierten Baubegleiter hinzuzuziehen. Die KfW unterstützt Sie dabei mit einem großzügigen Zuschuss auf Ihr Konto.

    mehr zum Thema "Qualifizierte Baubegleitung"


    Einzelmaßnahmen

    Nicht immer ist es wirtschaftlich vertretbar, eine Komplettsanierung in Angriff zu nehmen. Auch einzelne Maßnahmen zur Energieeinsparung, wie Heizungsaustausch, Dachdämmung oder ein paar neue Fenster, können sinnvoll sein. 

    mehr zum Thema "Dämmung, Fenster, Heizung"
    Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahmen (152)
    Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)



    Wohnraum energieeffizient Bauen

    - zinsgünstiges Darlehen und Zuschuss (Programm 153)
    Zinsgünstige Darlehen (bis 50.000 € pro Wohneinheit) sowie Tilgungszuschuss (bis zu 10 % der Darlehenssumme) für Bau oder Kauf besonders energieeffizienter Wohngebäude (KfW-Effizienzhaus 70 / Passivhaus).

    Energieeffizient Bauen (153)


    BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA)

    Erneuerbare Energien - Zuschüsse
    Zuschüsse für den Einbau von Solarkollektoren, Wärmepumpen und Biomasseanlagen (Pellets, Holzhackschnitzel, Scheitholz) gemäß Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

    Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden

    Die Energiesparberatung soll wichtige Entscheidungsgrundlagen für Haus- und Wohnungseigentümer liefern, die bereit sind, mit Energiesparmaßnahmen heute in die Zukunft zu investieren. Daher bezuschusst die Bundesregierung die unabhängige Beratung mit Fördermitteln, wenn diese durch einen zertifizierten und beim BAFA gelisteten Energieberater erfolgt. Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt ca. 300€.

    Energiesparberatung („Energieberatung“)

    Übersicht Basis-, Bonus- und Innovationsförderung MAP – Förderbereich Solarthermie (pdf 37 KByte)


    EINSPEISEVERGÜTUNG

    Keine Förderung im Sinne öffentlicher Zuschüsse oder Darlehen jedoch eine indirekte auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt die Einspeisevergütung für Strom (z.B. aus Sonnenenergie) dar.



    Alle Angaben ohne Gewähr.



  • Zuschüsse der Städte und Gemeinden sowie Landkreise und Bundesländer einschl. Denkmalzuschüsse

    Die Fördermöglichkeiten über die Städte, Gemeinden, Kreise und Denkmalbehörden sind sehr standortabhängig und regional sehr
    unterschiedlich. So können z.B. Städtebaufördermittel , Mittel der Dorferneuerung oder oder Mittel vom Landesamt für Denkmalpflege
    in Frage kommen.
    Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den dortigen Verwaltungen.

    Ähnlich wie beim Landesamt für Denkmalpflege können bei zahlreichen Gemeinden und Landkreisen Zuschüsse beantragt werden.


    Baudenkmäler und Städtebauförderung
    Bei Altbausanierung in Sanierungsgebieten können Finanzierungshilfen in Form von Darlehen oder Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Städtebauförderung können im Einzelfall auch Vorhaben außerhalb von Sanierungsgebieten bezuschusst werden. Auskünfte erteilen die betreffenden Gemeinden, die von ihnen beauftragten Sanierungsträger.


    Alle Angaben ohne Gewähr.

    DATENSCHUTZ